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Mediengruppe RTL Deutschland und UrheberAllianz schließen Gemeinsame Vergütungsregeln ab

Für Filmschnitt, Szenenbild und Kostümbild werden Beteiligungen ausgezahlt


Die Mediengruppe RTL Deutschland und die UrheberAllianz Film & Fernsehen, in der die Berufsverbände BVK (Kinematografie), BFS (Filmschnitt) und VSK (Szenenbild und Kostümbild) seit 2018 kooperieren, haben im Lauf des Jahres 2020 drei neue Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) verhandelt, die zum Jahresende unterzeichnet wurden. Damit werden nun auch Szenenbildner und Kostümbildner an linearer Ausstrahlung, Streaming und Lizenzierung, z.B. für DVD oder Pay TV, beteiligt. Für den Bereich Filmschnitt ist es bereits die zweite Gemeinsame Vergütungsregel.

Die neuen Gemeinsamen Vergütungsregeln haben die Mediengruppe RTL und die UrheberAllianz auf Basis der seit 2017 bestehenden GVR zwischen RTL und dem Berufsverband Kinematografie (BVK) erarbeitet. Möglich wurde dieser große Schritt durch das abgestimmte Agieren der drei Verbände im Rahmen ihrer Kooperation in der UrheberAllianz. Die drei Verbände bündeln in der UA die Interessen von über 1000 Filmurhebern, um gemeinsam effizient agieren zu können. Mit der Mediengruppe RTL-Deutschland konnte zielführend verhandelt werden. Auszahlungen an die Berechtigten sollen ab Mitte 2021 erfolgen.


Die Mediengruppe RTL sieht in den neuen GVR einen Beleg für das Ergebnis konstruktiver Verhandlungen. „Wo man mit Augenmaß und dem gemeinsamen Willen, die Lage der Filmschaffenden zu verbessern, aber dabei die ökonomische Grundlage nicht zu gefährden, unterwegs ist, findet man gute Lösungen. Die professionelle Verhandlung der UrheberAllianz Film & Fernsehen mit unserer Gruppe hat am Ende zu beiderseits gut vertretbaren Ergebnissen geführt. Wir gehen hier als Mediengruppe einen Schritt nach vorn – und diesen bewusst auf die kreativen Partner zu“, sagt Henning Tewes.


„Für die Bereiche Filmschnitt, Szenenbild und Kostümbild konnte Gutes erreicht werden. Hierzu haben die Offenheit unserer Verhandlungspartner, aber auch Geduld und echter Lösungswille beigetragen. Der Kompromiss, den wir in Monaten harter Verhandlungen gefunden haben, stellt einen guten Ausgleich her“, erläutert die Geschäftsführerin des VSK, Katrin Simonis. Silke Spahr, Geschäftsführerin des BFS, ergänzt: „Privates Fernsehen lebt nicht von automatisch eingehenden Gebühren, sondern muss jeden Euro im Markt erarbeiten. Wo die Reichweite das Budget definiert, kann auch die Beteiligung in Abhängigkeit von der Reichweite erfolgen. Eine solche Systematik bildet das Geschäftsmodell dieser GVR ab“.

UA-Verhandlungsführer Michael Neubauer stellt fest. „Mit drei neuen GVR zwischen der Mediengruppe RTL und den Verbänden wurden erfreulich konkrete Fortschritte in der Urheber-Beteiligung erzielt. Wir hoffen, dass sich in Zukunft Ergebnisse mit weiteren Marktteilnehmern erzielen lassen.“


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