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ZDF ignoriert urheberrechtliches Schlichtungsergebnis


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Mangelhafte Selbstverpflichtung statt angemessene Vergütung.

 

Berlin/München – 24.10.2025 Das ZDF stellt nach 7 Jahren Verhandlungen und Schlichtung mit der UrheberAllianz eine einseitige „Selbstverpflichtung“ über das beschlossene Schlichtungsergebnis.


Im Rahmen eines gesetzlichen Schlichtungsverfahrens unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr. Bornkamm, Vorsitzender Richter am Urheberrechtssenat beim Bundesgerichtshof a.D., wurde ein Einigungsvorschlag zur angemessenen Vergütung von Filmurhebern für Filme und Serien erarbeitet. Die Verbände der Urheberallianz (Kamera, Schnitt, Szenenbild und Kostümbild) stimmten dem Vorschlag zu. Das ZDF hat am 22.10.2025 widersprochen und entzieht sich damit einem fairen und transparenten Verfahren zur Stärkung der Urheberrechte. Stattdessen veröffentlichte der Sender eine einseitige, rechtlich unverbindliche „Selbstverpflichtung“, die die Urheber wesentlich schlechter stellt als der beschlossene Einigungsvorschlag und ihre Rechte beschneiden soll.


„Das Vorgehen des ZDF missachtet die Arbeit der Schlichtungsstelle und ist rechtlich nicht haltbar. Hierdurch wird keine Angemessenheit begründet“ fasst Rechtsanwalt Nikolaus Reber zusammen, der die UrheberVerbände in den Verhandlungen und in der Schlichtung rechtlich vertreten hat.

Nachdem die Verbände der UrheberAllianz bereits mehrere Jahre ergebnislos mit dem ZDF verhandelt hatten, wurden der Sender und seine Produktionstochter Network Movie 2021 durch einen Beschluß des BGH in die gesetzlich vorgesehene Schlichtung gezwungen. Die Schlichtungsstelle verhandelte auf der Basis bereits bestehender Regelungen des ZDF mit Regie und Drehbuch.

Der hieraus entstandene begründete Einigungsvorschlag mit Wiederholungshonoraren und Erlösbeteiligungen auch für Kamera, Schnitt, Szenenbild und Kostümbild wurde am 4.8.2025 beschlossen und vereinheitlicht die Vergütungen für alle Filmurheber.


Die „Selbstverpflichtung“ des ZDF weicht massiv von dem Einigungsvorschlag ab und bringt den Urhebern zunächst mindestens sieben Jahre lang überhaupt keine Vergütung für Wiederholungen einschließlich der Nutzung in den Mediatheken.

„Das ist gewollt und hebelt erneut alle Ansätze einer angemessenen Vergütung für Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild aus“, sagt die VSK Justiziarin Katrin Simonis

„Das ZDF hat sich in sieben Jahren keinen Zentimeter in Richtung Urheber bewegt, sondern durch die Schlichtung auf beiden Seiten Kosten im 6-stelligen Bereich verursacht, kommentiert Silke Spahr, Geschäftführerin des BFS.

„Die seitens des ZDF behauptete Verbesserung der Bedingungen ist tatsächlich eine deutliche Verschlechtung der Rechtsposition der Urheber und faktisch eine Aushöhlung der durch den Schlichterspruch bestätigten urheberrechtlichen Ansprüche“, betont BVK GF Thomas Neudorfer


Die Mängel der „Selbstverpflichtungserklärung“ des ZDF und die Angemessenheit des Einigungsvorschlags/Schlichterspruchs müssen daher erneut durch die Gerichte entschieden werden.



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Die UrheberAllianz ist eine Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände der Filmurheber*innen.

Ihr Ziel sind die Sicherung der Interessen ihrer Mitglieder in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen, insbesondere bei der Durchsetzung angemessener Vergütungen, bei fairen Rahmenbedingungen für das künstlerische Schaffen, der Einhaltung der Urheberrechte wie Auskunft, Nennung und Beteiligung an den wirtschaftlichen Erfolgen der Produktionen. Zur Durchsetzung dieser Ziele leistet die UrheberAllianz berufspolitische Arbeit und schließt im Verbund von Regie, Kinematografie, Szenenbild, Kostümbild und Schnitt/Editing kollektivrechtliche Vereinbarungen ab.


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Der Bundesverband Regie BVR wurde 1975 gegründet und vertritt die künstlerischen, materiellen, politischen und ideellen Interessen von über 600 Regisseurinnen und Regisseure in Deutschland - h - gegenüber Produzenten, Sendern und Verwertern, sowie der nationalen und europäischen Politik in allen Fragen des Urheberrechts, des Verwertungsgesellschaftsrechts und der Film- und Medienpolitik. Der BVR verhandelt Gemeinsame Vergütungsregeln mit allen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendeanstalten, Verwertern und Produzenten. Zu seinen Mitgliedern zählen die renommiertesten Regisseurinnen und Regisseure in Film und Fernsehen in Deutschland. Seine derzeitigen Ehrenmitglieder sind Jeanine Meerapfel, Margarethe von Trotta und Volker Schlöndorff. Der BVR nimmt die Rechte und Interessen seiner Mitglieder in der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst wahr, in der er Mitte der achtziger Jahre die Berufsgruppe III, Filmurheber begründete. Der BVR ist Mitglied im europäischen Regie-Dachverband FERA, sowie über die Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst im europäischen Verwertungsgesellschaften-Dachverband SAA vertreten. Er ist Mitglied der Initiative Urheberrecht (IU).www.regieverband.de



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Geschäftsführung: Thomas Neudorferneudorfer@kinematografie.org

Der Berufsverband Kinematografie ist die maßgebliche Vertretung der freischaffenden bildgestaltenden Kameramänner und -frauen in Deutschland und ihrer Mitarbeiter/innen. Über 530 Mitglieder in verschiedenen Arbeitsfeldern der Kinematografie und Standfotografie sind im BVK organisiert und werden in berufspolitischen und urheberrechtlichen Fragen durch ihren Verband vertreten. Der BVK ist in der Politik und der Filmbranche als kompetenter Ansprechpartner anerkannt und bietet mit über 50 Firmenmitgliedern auch eine exzellente fachliche Vernetzung im Bereich der Hersteller und Dienstleister. Der BVK ist Initiator der UrheberAllianz Film&Fernsehen und Mitglied der Initiative Urheberrecht. Innerhalb der VG Bild-Kunst engagiert er sich in der BG III (Filmurheber). www.kinematografie.org 



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Geschäftsführung: Silke Spahr

Mit mehr als700 Mitgliedern ist der Bundesverband Filmschnitt Editor e.V. (BFS) eine der größten Berufsvereinigungen der Medienbranche. Der BFS wurde 1984 gegründet und vertritt die in Deutschland tätigen Filmeditor*innen, VFX-Editor*innen und Schnittassistent*innen. . Der BFS hat über die Jahre durchgesetzt, dass Filmeditor*innen als Urheber*innen anerkannt werden, als solches Mitglied in der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sind und angemessen an den wirtschaftlichen Erfolgen von Kinofilmen und TV-Produktionen beteiligt werden. Im Jahr 2019 hat der BFS die weltweit tätige Federation of Film Editors Associations kurz TEMPO mitgegründet, in der 35 Mitgliedsverbände die Interessen ihrer Mitglieder und Verbände weltweit vertreten. Als Mitglieder der Initiative Urheberrecht bringt der BFS die Forderungen seiner Mitglieder in die deutschen und europäischen Gesetzesvorlagen ein und streitet gemeinsam mit allen Kreativen für ein faires Urheberrecht. www.bfs-filmeditor.de  


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Justiziariat:Rechtsanwältin Katrin Simonis


Der VSK repräsentiert mit über 300 Mitgliedern die künstlerischen, urheberrechtlichen und politischen Belange der Szenenbildner*innen und Kostümbildner*innen in Deutschland. Er unterstützt seine Mitlieder in beruf(srecht)lichen Angelegenheiten und kämpft für mit seinem fach- und grenzüberschreitenden Netzwerk für mehr Sichtbarkeit und Ansehen der beiden gestalterischen Berufe. So vergibt der VSK einmal im Jahr auf den Hofer Filmtagen die Bild-Kunst Förderpreise für Bestes Szenenbild und Bestes Kostümbild, ist Gründungsmitglied der Art Scenico – European Federation for Costume&Production Design sowie der UrheberAllianz Film&Fernsehen.“ www.v-sk.de 


 
 
 
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